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Geleitwort zur Satzung

In der Verantwortung für die starke, vielseitige Entwicklung ihres Vereins haben sich die Mitglieder des TV 1848 Erlangen eine neue, richtungsweisende Satzung gegeben. Durch ihre Entscheidung weist die letzte befugte Mitgliederversammlung dem Turnverein Erlangen den Weg in eine gesicherte, erfolgversprechende Zukunft. Mit dem komplexen Satzungswerk kommt drei neuen Organen eine fundamentale Tragweite zu:

Die Delegiertenversammlung festigt die demokratische Willensbildung sowie die Mitwirkung der Abteilungen und der Fachbereiche an den Entscheidungen des Vereins.

Der von ihr gewählte Aufsichtsrat gewährt die Kontrolle und die Qualität der Vorstandsarbeit.

Der partiell hauptamtliche Vorstand sichert die professionelle Weiterentwicklung des traditionsreichen Sportvereins in der veränderten, modernen Gesellschaft.

Satzung des Turnvereins 1848 Erlangen

Eintragung der letzten Änderung in das Vereinsregister am 06.12.2023 durch das Amtsgericht Fürth

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Organigramm

des Turnverein 1848 Erlangen

Organigramm_TVE